Mar 17, 2011 15:02
13 yrs ago
English term
principal in Shares
English to German
Bus/Financial
Investment / Securities
Die Klausel einer Vertriebsvereinbarung über den Vertrieb von Anteilen an einer Investmentgesellschaft / einem Umbrella-Fonds lautet:
"The Distributor may not deal as principal in Shares."
Was wird dem Vertreiber hiermit untersagt, und wie könnte eine gute Entsprechung im Deutschen lauten?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!
"The Distributor may not deal as principal in Shares."
Was wird dem Vertreiber hiermit untersagt, und wie könnte eine gute Entsprechung im Deutschen lauten?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!
Proposed translations
12 mins
Eigenhändler in den (diesen) Fondsanteilen
ist das.
Note from asker:
Das weist sicher in die richtige Richtung: Vielen Dank für den schnellen "Eingriff", Herr Doktor! |
1 hr
auf eigene Rechnung ((mit diesen Anteilen)) handeln
würde das so formulieren
Note from asker:
Vielen Dank für diesen Beitrag: Die Richtung stimmt! |
1 hr
Der Vertreiber/Händler darf nicht als Auftraggeber fungieren
So verstehe ich das. Er ist nur Zwischenhändler und nicht Auftraggeber.
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Note added at 2 Stunden (2011-03-17 17:06:32 GMT)
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Andere Vorschläge hast du ja schon ;-)
Ich denke, der Händler muss als solcher auftreten, er darf zu keinem Zeitpunkt der Eindruck erwecken, dass er der Auftraggeber ist, sondern eben im Namen der Investmentgesellschaft arbeitet.
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Note added at 2 Stunden (2011-03-17 17:06:32 GMT)
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Andere Vorschläge hast du ja schon ;-)
Ich denke, der Händler muss als solcher auftreten, er darf zu keinem Zeitpunkt der Eindruck erwecken, dass er der Auftraggeber ist, sondern eben im Namen der Investmentgesellschaft arbeitet.
Note from asker:
Vielen Dank für Deinen Beitrag, Katja! Aber "Auftraggeber" scheint hier nicht zu passen. Noch ein anderer Vorschlag? |
3 hrs
hier: "Anteilseigner"
"The distributor may not deal as principal in shares."
"Der Vertrieb [-smitarbeiter] darf nicht als Anteilseigner auftreten."
- "Anteilseigner" -> mehrere Google-Treffer
- "principal in shares" -> hier nicht mit Bezug auf "Börse"
(Stichwort: "in eigenem / fremden Namen - auf eigene / fremde Rechnung),
sondern im Sinne von "Vertrieb"
- in obigem Kontext:
Dem Vertreiber der Anteile ist es untersagt,
sich als (Mit-)Eigentümer der Gesellschaft auszugeben, deren Anteile er vertreiben soll;
er darf lediglich als "Vermittler" fungieren und auftreten:
zwischen dem Verkäufer (der / die Inhaber der Anteile)
und dem Käufer (Kunden).
MfG, Olaf
"Der Vertrieb [-smitarbeiter] darf nicht als Anteilseigner auftreten."
- "Anteilseigner" -> mehrere Google-Treffer
- "principal in shares" -> hier nicht mit Bezug auf "Börse"
(Stichwort: "in eigenem / fremden Namen - auf eigene / fremde Rechnung),
sondern im Sinne von "Vertrieb"
- in obigem Kontext:
Dem Vertreiber der Anteile ist es untersagt,
sich als (Mit-)Eigentümer der Gesellschaft auszugeben, deren Anteile er vertreiben soll;
er darf lediglich als "Vermittler" fungieren und auftreten:
zwischen dem Verkäufer (der / die Inhaber der Anteile)
und dem Käufer (Kunden).
MfG, Olaf
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