Mar 21 11:43
1 mo ago
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French term

héritiers appelés

French to German Law/Patents Law (general) Assignation
Hallo,

im Potonnier habe ich für "héritier appelé" "berufener / eingesetzter Erbe" gefunden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das in diesem Kontext zutrifft. Danke im Voraus!

L'article 1011 dudit Code énonce que les légataires à titre universel seront tenus de demander la délivrance aux héritiers auxquels une quotité des biens est réservée par la loi ; à leur défaut, aux légataires universels et, à défaut de ceux-ci, aux héritiers appelés dans l'ordre établi au titre « Des successions ».

Meine bisherige Übersetzung des Abschnitts lautet so:
Artikel 1011 des erwähnten Gesetzbuchs besagt, dass Teilvermächtnisnehmer verpflichtet sind, bei den pflichtteilsberechtigten Erben die Herausgabe zu verlangen. Existieren keine Pflichterben, ist diese Aufforderung an die Gesamtvermächtnisnehmer zu richten, existieren diese nicht, sind die berufenen Erben gemäß der im Abschnitt „Erbfolge“ festgelegten Reihenfolge aufzufordern.

Discussion

Johannes Gleim Apr 18:
Hallo Doris, Ich nehme an, dass die Übersetzung schon länger abgegeben wurde und bitte deshalb darum, 3ine Antwort auszuwählen, die Frage zu schließen, und den gewählten Begriff in das Glossar einzutragen.
Danke im Voraus!
Schtroumpf Mar 25:
Sind uns einig, Wolfgang :-)
Hallo Schtroumpf, nur kurz: es ging mir mitnichten um Widerlegung sondern um Ergänzung (siehe meinen ersten Satz). Beste Grüße.
Schtroumpf Mar 25:
Hallo Wolfgang Klar, aber ich sehe dein Statement nicht als Widerlegung an. Erstens geht es hier um Frankreich, damit sind Belgien und Schweiz also raus. In Kanada gibt es selbstredend auch keine amtlichen deutschsprachigen Texte. Und die EU-Terminologie habe ich m.E. explizit erwähnt ("gemeinsame europäische Grundlagen", worin sogar noch mehr als nur EU enthalten ist).
Ich will jetzt aber keine unnötigen Haare spalten, denn die Aufdröselung der Amtssprachen sollte normalerweise allen hier geläufig sein. In dem Sinne, einen schönen Nachmittag!
@Schtroumpf Hier geht es zwar um Frankreich und da stimmt Deine Feststellung. Ansonsten in dieser Allgemeingültigkeit nicht. Bei uns in Belgien gibt es Gesetzestexte auf staatlicher Ebene, die es im Staatsblatt (Moniteur belge) in den beiden Landessprachen (NL + FR) vorliegen. Die sind beide gleichermaßen gültig und damit kann, ja muss man, wenn der Ausgangstext in NL abgefasst wurde, die franz. Übersetzung als sog. "offizielle Übersetzung" ansehen. Deutsche Übersetzungen werden in Malmedy vom Service de Traduction allemande angefertigt und haben dann auch nach Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt ebenso offiziellen Charakter. Weiterhin gibt es noch Kanada, da dürfte es ähnlich sein (Québec). Weiterhin kann man die Schweiz anführen. Zudem gibt es noch EU-Rechtstexte, die, wenn sie in einzelstaatliches Recht übernommen werden, auch eine Art "offizielle Übersetzung" darestellen. Selbst wenn die einzelnen Formulierung dort abweichen mögen, sind die Begriffe (z.B. Rechtshilfeersuchen u.a.) dann auch sozusagen "offiziell übersetzt".
Schtroumpf Mar 22:
@ Renate Nationales Recht kann keine offizielle Übersetzung haben, es sei denn, es wurde von einer gemeinsamen europäischen oder internationalen Grundlage abgeleitet, die in beiden Sprachen amtlichen Wert hat.
Vielleicht denkst du an BIJUS, wo man etliche (leider meist veraltete) Gesetzestexte in der jeweiligen Übersetzung findet. Leider ist der Code civil nicht dabei. Solltest du aber interessante Quellen wissen, sag uns gerne Bescheid: Im täglichen Geschäft kommen immer wieder Momente, wo man solche Grundlagen gerne hätte!
Ansonsten... unsere Arbeit ist die Übersetzung, nicht der Betrug ;-)
Dieser Artikel existiert ganz sicher in offizieller Übersetzung im Internet, eine eigene Übersetzung steht Dir nicht zu, sondern wäre Betrug.

Proposed translations

+1
15 mins

Nacherben

héritier m appelé à la (succession par) substitution fidéicommisssaire / héritier appelé Nacherbe) - wo das stand, weiß ich nicht mehr.
(im Doucet-Fleck steht auch Nacherbe)
Note from asker:
Vielen Dank!
Peer comment(s):

agree Johannes Gleim : Nacherbe; Potonnier: Nacherbe (§§ 2100 - 2146 BGB) / héritier gratifié en second lieu, tier appelé, arrière-héritier
4 days
Something went wrong...
1 hr
French term (edited): héritier/s appelé/s -> à la succession.

zum DEU: Erbschein- AUT: Verlassenschaftsverfahren berufene/r Ersatzerbe/n + -innen

appelés dans l'ordre: '...sind die Ersatzerben gemäß der im Abschnitt „Erbfolge“ festgelegten Reihenfolge -> zum AT: Verlassenschafts- bzw. DE: Erbscheinverfahren -> zu berufen / herbeizurufen.'

DEU: Der Ersatzerbe wird nur Erbe, wenn der zunächst berufene Erbe vor oder nach dem Erbfall aus einem der genannten oder aus anderen Gründen wegfällt.

vgl. auf eng. citation - to a person entitled or creditor - to take out probate.
Example sentence:

l'héritier oublié est un héritier d'un ordre supérieur à ses cohéritiers, ces derniers peuvent être privés de tout droit à la succession.

DEU: Vertretung im Erbscheinverfahren Gutachterliche Prüfung der Erbenstellung (auch als "Zweitmeinung") Anfechtung bzw. Verteidigung von Testamenten und Erbverträgen Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts

Note from asker:
Vielen Dank!
Something went wrong...

Reference comments

4 days
Reference:

Vor- und Nacherben

Erblasser(in) / testateur(-trice) m (f)
Nacherbe (-erbin) / héritier m appelé
https://de.pons.com/übersetzung/französisch-deutsch/héritier...

Was Erblasser, Vorerben und Nacherben wissen müssen
Eine Vor- und Nacherbschaft entspringt häufig dem Wunsch, möglichst lange über den eigenen Tod hinaus die Verteilung des Vermögens zu steuern ("Diktatur aus dem Grab"). Außerdem gibt es einige familiäre Konstellationen, in denen die Vor- und Nacherbschaft das Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern, Geschiedenen etc. schützen soll. Der Vorerbe darf die Erbschaft nutzen, die Substanz soll jedoch später auf den Nacherben übergehen.
https://www.rosepartner.de/vorerbschaft-nacherbschaft.html

• Ein Vor- oder Nacherbe kann den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vor- bzw. Nacherbe ausschlägt und wenn die Voraussetzungen für das Vorliegen seines Pflichtteilsanspruches bestehen.
• Der Vorerbe hat nicht die Möglichkeit, den Nacherben in Bezug auf die Vorerbschaft zu enterben.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=8997844...

Die sogenannte Vorerbschaft und Nacherbschaft wird häufig von Eheleuten praktiziert, die sich zunächst gegenseitig als Vorerben einsetzen und als Nacherben die gemeinsamen Kinder bestimmen. Mit dieser testamentarischen Anordnung stellen die Eheleute sicher, dass das gemeinsame Vermögen auch in der eigenen Familie verbleibt. Der länger lebende Ehegatte kann so das geerbte Vermögen nach einer Wiederheirat nicht an den neuen Ehegatten vererben.
:
Der Nacherbe hat bereits vor Eintritt des Nacherbfalls wichtige Rechte gegenüber dem Vorerben. Dazu zählen zum Beispiel das Auskunftsrecht (§ 2121 BGB) und die Hinterlegung, Umschreibung und der Eintrag von Sperrvermerken bei Wertpapieren (§ 2116 ff. BGB). Die Vorerbschaft ist als Sondervermögen des Vorerben zu behandeln. Nach Paragraf 2112 BGB kann der Vorerbe über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände verfügen, soweit nicht die Verfügungsbeschränkungen greifen. In diesem Fall tritt an die Stelle des Gegenstandes der Veräußerungserlös.
https://www.finanztip.de/vor-und-nacherbschaft-testament/

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Note added at 4 Tage (2024-03-25 21:10:19 GMT)
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Les légataires à titre universel seront tenus de demander la délivrance aux héritiers auxquels une quotité des biens est réservée par la loi ; à leur défaut, aux légataires universels et, à défaut de ceux-ci, aux héritiers appelés dans l'ordre établi au titre " Des successions ".
https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI0000...
(Hierfür dürfte es keine offizielle deutsche Übersetzung geben, da Code Civil und BGB nicht so harmonisiert sind, wie z.B. die harmonisierten (HD)EN-Normen)
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